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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 26/15 (BFH)
§§: AO § 179, AO § 183, AO § 125 Abs. 1, AO § 122, FördG § 4
Schlagwörter Bekanntgabe, Feststellungsbescheid, Gesellschafterwechsel, Empfangsvollmacht, Widerruf, Sonderabschreibung, Fördergebietsgesetz
Rechtsfrage: Ist ein nach einem vollständigen Gesellschafterwechsel bei einer GbR ergehender Feststellungsbescheid, in dem eine von den Altgesellschaftern abredewidrig beantragte Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz für einen vor dem Gesellschafterwechsel liegenden Veranlagungszeitraum bewilligt wird, auch den Neugesellschaftern als Drittbetroffenen bekanntzugeben? Wirkt die Bekanntgabe an den von den Altgesellschaftern bestellten Empfangsbevollmächtigten auch für und gegen die Neugesellschafter? Können die Neugesellschafter die Empfangsvollmacht auch für vor dem Gesellschafterwechsel liegende Zeiträume wirksam widerrufen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 19.11.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 148/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1060
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2016
Erledigungs-Az: IV R 26/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache