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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 70/13 (BFH)
§§: KStG § 27 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 43 Abs. 1
Schlagwörter Rückzahlung, Einlagekonto, Steuerfreiheit, Kapitalertragsteuer
Rechtsfrage: Entfaltet ein Feststellungsbescheid i.S. des § 27 Abs. 2 KStG über die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG auch für die Anteilseigner materiell-rechtliche Bindungswirkung? Scheidet im Streitfall eine steuerfreie Kapitalrückzahlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG aus, weil bei fehlender Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG der Betrag der Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 5 KStG als mit 0 EUR bescheinigt gilt und war die Klägerin demnach zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 12.09.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 62/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2015
Erledigungs-Az: I R 70/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 11 11