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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 82/07 (BFH)
§§: InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Investitionszulage, Rückforderung, Erwerber, Veräußerer, Kumulationsverbot
Rechtsfrage: Rückforderung der gewährten Investitionszulage beim Erwerber einer sanierungsbedürftigen Eigentumswohnung, da der Veräußerer die Investitionszulage ebenfalls erhalten hat: Ist allein auf das Kumulationsverbot in § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999 abzustellen oder sind zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Hersteller und Erwerber zu beachten? Können Pflichtverletzungen der beteiligten Finanzämter nur im Amtshaftungsverfahren geltend gemacht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 06.12.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 228/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 02 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2010
Erledigungs-Az: III R 82/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 21 65