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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 53/15 (BFH) |
§§: | AO § 149 Abs. 1 Satz 2, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, AO § 170 |
Schlagwörter | Antragsveranlagung, Pflichtveranlagung, Aufforderung, Erinnerung, Abgabe, Steuererklärung, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Ist die schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Steuererklärung mit dem Hinweis auf Zwangsmaßnahmen eine verbindliche Aufforderung i.S. des § 149 Abs. 1 Satz 2 AO oder ein bloßer Realakt i.S. einer unverbindlichen Erinnerung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 264/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 17 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.10.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 53/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 22 43 |