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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 147/00
§§: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
Schlagwörter Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung, Teiltätigkeit, Aufteilung
Rechtsfrage: Häusliches Arbeitszimmer für bestimmte (Teil-)Tätigkeiten wegen fehlendem Arbeitsplatz. Ist eine einheitliche berufliche Tätigkeit (Steuersachbearbeiter einer Buchstelle) in verschiedene Teiltätigkeiten (Dienstreisen zur Betreuung der Mandanten vor Ort und Arbeiten in dem von der Buchstelle beim jeweiligen Mitarbeiter angemietetem Büroraum) aufzugliedern um zu entscheiden, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Mitarbeiters bildet? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.08.2000
Vorinstanz/AZ: 4 K 169/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 57 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.03.2003
Erledigungs-Az: VI R 147/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 14