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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 219/98 |
§§: | EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b S. 1 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung von Aufwendungen für ein unter 50 % genutztes häusliches Arbeitszimmer, wenn ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4826/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.01.2000 |
Erledigungs-Az: | VI B 219/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 56 18 |