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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 19/17 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 16, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g
Schlagwörter Steuerbefreiung, Berufsbetreuer, Rückwirkende Anwendung, Rechtswidrigkeit, EG, EU
Rechtsfrage: Muss die Umsatzsteuer erstattet werden, welche für Umsätze aus selbständiger Tätigkeit als Berufsbetreuer abgeführt wurde, nachdem der EuGH (Rs C-174/11 Zimmermann) und der BFH (V R 7/11) diese Tätigkeit von der Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer befreite und die rückwirkende Rechtswidrigkeit feststellte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.09.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 514/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 16 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.03.2019
Erledigungs-Az: V R 19/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 21