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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 9/08
§§: EStG § 40 b Abs. 2 Satz 2, EStG § 42 d, LStR Abschn. 129 Abs. 9, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Pauschalierung, Lohnsteuer, Zukunftssicherung, Direktversicherung, Durchschnittsberechnung
Rechtsfrage: Sind Beiträge zu Einzeldirektversicherungen, die aus Gruppenversicherungen beim vorherigen Arbeitgeber resultieren und nach dem Arbeitgeberwechsel als Einzelversicherungen fortgeführt werden, in die Durchschnittsberechnung nach § 40 b Abs. 2 Satz 2 EStG einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.01.2008
Vorinstanz/AZ: 18 K 4670/06 H (L)
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 856
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.03.2010
Erledigungs-Az: VI R 9/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 15 99