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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 53/00 |
| §§: | AO 1977 § 42, EStG § 5 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 |
| Schlagwörter | Gestaltungsmissbrauch, Angehörige |
| Rechtsfrage: | Liegt bei Veräußerung selbst entwickelter Software an nahe Angehörige und deren Rückerwerb aufgrund eines vor Veräußerung eingeräumten notariellen Schenkungsangebots der Käufer ein Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO vor? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 13.04.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1532/97 G, F |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 989 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 44 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 31.05.2001 |
| Erledigungs-Az: | IV R 53/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 81 22 |