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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 12/15 (BFH) |
§§: | UStG § 2 Abs. 3 Satz 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Körperschaft des öffentlichen Rechts, Vorsteuerabzug, Leistungsaustausch, Entgelt, Verein |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus den Baukosten einer Sporthalle: Liegt bei der Überlassung der Sporthalle an Vereine ein Leistungsaustausch vor oder handelt es sich bei den von den Vereinen gezahlten Beträgen lediglich um symbolische Entgelte, die nicht ausreichen, um von einer Entgeltlichkeit auszugehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2732/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2017 |
Erledigungs-Az: | XI R 12/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 14 66 |