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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 56/98 |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Behinderung, Höchstalter, Eigene Einkünfte |
| Rechtsfrage: | Besteht der Kindergeldanspruch auch dann, wenn die Behinderung und die Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten, erst nach Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sind und das Kind Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhält? Bleiben diese Leistungen als eigene Bezüge des Kindes unberücksichtigt, wenn die Eltern vom Sozialhilfeträger zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden? -Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 16.03.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 3774/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.07.2001 |
| Erledigungs-Az: | VI R 56/98 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 13 69 |