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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 43/15 (BFH) |
§§: | EStDV § 56 Satz 2, EStG § 46 Abs. 2, EStG § 25, AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Steuererklärungspflicht, Verlustfeststellung, Einkommensteuerveranlagung, Anlaufhemmung, Antragsveranlagung |
Rechtsfrage: | Bezieht sich die in § 56 Satz 2 EStDV geregelte Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht auf die Feststellungserklärung, sondern auf die Einkommensteuererklärung? - Führt die Steuererklärungspflicht nach § 56 Satz 2 EStDV zu einer Anlaufhemmung für die Einkommensteuerfestsetzung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 113/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 701 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 43/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 08 44 |