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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 27/09 (BFH)
§§: EStG § 3 b, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Zuschlag, Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerfreiheit, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Stellen die dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlten Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfreien Arbeitslohn dar oder sind sie wegen dessen besonderer Vergütungsvereinbarung als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 22.04.2009
Vorinstanz/AZ: 9 K 1680/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 25 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.03.2012
Erledigungs-Az: VIII R 27/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 15 69