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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 54/09 (BFH)
§§: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Stromsteuer, Blockheizkraftwerk
Rechtsfrage: Nennleistung eines Blockheizkraftwerks. Ist die Behörde an die Angaben bezüglich der Nennleistung des Blockheizkraftwerks in der Errichterbestätigung gebunden? Ist die Nennleistung des Blockheizkraftwerks die dauernd abgebbare Leistung ohne Abzug des Eigenbedarfs der Anlage? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 02.09.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 616/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.06.2011
Erledigungs-Az: VII R 54/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 36 98