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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 31/08 (BFH) | 
| §§: | EStG § 17 Abs. 2 Satz 4 | 
| Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Behaltefrist, Veräußerungsverlust, Kapitalerhöhung | 
| Rechtsfrage: | Behaltefrist und Veräußerungsverlust i.S. von § 17 EStG: Setzt die Anerkennung eines Veräußerungsverlusts gemäß § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 (heute Satz 6 Buchst. b) voraus, dass auch noch im Veräußerungszeitpunkt eine wesentliche Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegt, mit der Folge, dass eine Verlustberücksichtigung dann ausgeschlossen ist, wenn eine ursprünglich wesentliche GmbH-Beteiligung aufgrund von Kapitalerhöhungen bis zur Veräußerung auf einen Prozentsatz unterhalb der Relevanzschwelle abgesenkt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 05.05.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 97/06 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 30 63 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 01.04.2009 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 31/08 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 22 55 | 
