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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 5/13 (BFH) |
§§: | EStG § 20, HGB § 255, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anschaffungskosten, Werbungskosten, Vermögensverwaltungsgebühr |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einer einmaligen, zu Beginn der Vermögensverwaltung fälligen Vermögensverwaltungsvergütung um ein den Anschaffungskosten der Kapitalanlage zuzurechnendes Strategieentgelt, wenn für die laufende Verwaltung des anzulegenden Kapitals eine davon unabhängige Gebührenregelung vereinbart wird? Schließt ein bei Beginn der Verwaltung vorhandenes Wertpapierdepot die Annahme von (nachträglichen) Anschaffungskosten in Bezug auf das einmalige Verwaltungsentgelt aus? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3620/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 12 06 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |