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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 70/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Entfernungspauschale, Einsatzwechseltätigkeit, Regelmäßige Arbeitsstätte, Dienstreise
Rechtsfrage: Entfernungspauschale auch für die nach Dienstreisegrundsätzen zu behandelnden Einsätze an wechselnden Arbeitsstätten, wenn dem Arbeitnehmer keine Fahrtkosten entstehen? Steht einem Bauhandwerker, der vom Arbeitgeber arbeitstäglich durch unentgeltlichen Sammeltransport von der Wohnung zum jeweiligen Einsatzort gebracht wird, die Entfernungspauschale auch für diese Fahrten oder nur dann zu, wenn die Tätigkeit am Einsatzort länger als drei Monate dauert? Zur Bedeutung der Begriffe "Arbeitsstätte" nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und "regelmäßige Arbeitsstätte" bei der Anwendung der Entfernungspauschale. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.10.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 2889/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 182
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 06 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.2005
Erledigungs-Az: VI R 70/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 36 03