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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 72/98 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, ErfVO § 4 Nr. 3 S. 1 |
Schlagwörter | Erfinder, Steuervergünstigung, Tarif, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Ist ein bei Aufgabe der Erfindertätigkeit und Veräußerung der Patente anfallender Veräußerungsgewinn nur wahlweise nach § 4 Nr. 3 S. 1 ErfVO oder § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG steuerbegünstigt? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.10.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5689/91 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 820 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.1999 |
Erledigungs-Az: | IV B 72/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 53 |