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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 19/06 |
§§: | EStG § 3 Nr. 45, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 13 |
Schlagwörter | Telefonkosten, Privat, Gleichheit, Verfassungswidrigkeit, Landwirtschaft, Forstwirtschaft |
Rechtsfrage: | Verstößt § 3 Nr. 45 EStG gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil die Steuerfreiheit der Vorteile aus der privaten Nutzung von Telekommunikationsgeräten ohne sachlichen Grund auf Arbeitnehmer beschränkt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1435/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 18 85 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |