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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 8/98 |
| §§: | AO 1977 § 160, EStG § 5 |
| Schlagwörter | Rückstellung, Mitwirkungspflicht, Ausland |
| Rechtsfrage: | Sind Rückstellungen für eine etwaige Inanspruchnahme aus Bürgschaften, die einer liechtensteinischen AG zur Absicherung von Darlehen an Kunden der Klägerin gegeben wurden, anzuerkennen? Inwieweit ist das Benennungsverlangen nach § 160 AO 1977, wer an der liechtensteinischen AG beteiligt ist, gerechtfertigt? - Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 14.03.1995 |
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 61/90 F |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.10.1998 |
| Erledigungs-Az: | IV R 8/98 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 05 22 |