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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 44/18 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2 a, GrEStG § 23 Abs. 6 Satz 2, GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 2, GrEStG § 13 Nr. 6 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Anteilsvereinigung, Zurechnung, Steuerschuldner |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung von Grundstücken an eine Obergesellschaft - Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002: Setzt die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung des im zivilrechtlichen Eigentum einer Untergesellschaft stehende Grundvermögen an deren Obergesellschaft voraus, dass die Obergesellschaft aufgrund eines (früheren) unter § 1 GrEStG fallenden Erwerbsvorgangs als Erwerberin des Grundvermögens anzusehen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1101/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2019 S. 65 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 20 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2021 |
Erledigungs-Az: | II R 44/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 11 06 |