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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 83/12 (BFH)
§§: DBA-Polen Art. 7 Abs. 1, DBA-Polen Art. 21 Abs. 1 Buchst. a, AO § 8, EStG § 1 Abs. 1
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Aktivitätsklausel, Zinsen, Unbeschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz, Polen
Rechtsfrage: Gehören Zinsen im Rahmen von Nebengeschäften zur Absicherung von Wechselkursrisiken als Nebentätigkeit zur sog. "aktiven" Tätigkeit i.S. der Aktivitätsklausel des DBA-Polen? Unterhielt der Kläger im Streitzeitraum einen Wohnsitz im Inland und unterliegt somit der unbeschränkten Steuerpflicht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.11.2011
Vorinstanz/AZ: 10 K 4200/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2014
Erledigungs-Az: I R 83/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 34 59