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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 38/12 (BFH)
§§: FGO § 40
Schlagwörter Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft, Beschwer
Rechtsfrage: Entfällt die Beschwer des Klägers, wenn während des FGlichen Verfahrens durch Änderung der Kombinierten Nomenklatur die angefochtene verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ungültig geworden ist und kein Fortsetzungsfeststellungsantrag gestellt wurde, oder lebt der ursprüngliche Antrag auf Erteilung einer vZTA auf? - Divergenz zu VII R 83/96? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 19.09.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 34/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 00 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.01.2014
Erledigungs-Az: VII R 38/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 42