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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 57/07 (BFH)
§§: UStG § 13 c
Schlagwörter Haftung, Abtretung, Stichtag
Rechtsfrage: Haftet eine Bank als Abtretungsempfänger nach § 13 c Abs. 1 Satz 1 UStG für rückständige Umsatzsteuer aus Forderungen, die zwar erst nach dem für die Anwendung dieser Vorschrift gemäß § 27 Abs. 7 UStG maßgeblichen Stichtag des 7.11.2003 wirksam geworden sind, aber wegen einer vor diesem Zeitpunkt vereinbarten Vorausabtretung (hier: Globalzession) von der Bank einbehalten werden (entgegen Abschn. 182 b Abs. 38 UStR 2005 und entgegen BMF-Schreiben vom 24.5.2004 IV B 7 - S 7279 a - 17/04, IV B 7 - S 7279 b - 2/04, BStBl I 2004 S. 514)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.02.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 2219/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.06.2009
Erledigungs-Az: XI R 57/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 30 33