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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 70/16 (BFH)
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 233 a Abs. 2 a, GewStG § 7 Satz 1, KStG § 11 Abs. 1 Satz 1, KStG § 11 Abs. 1 Satz 2, KStG § 11 Abs. 3
Schlagwörter Liquidation, Abwicklung, Rückwirkendes Ereignis, Zinslauf, Änderung, Zinsfestsetzung, Nachzahlungszinsen
Rechtsfrage: Ende des Abwicklungszeitraums als gewerbesteuerrechtlich rückwirkendes Ereignis: 1. Ist der Gewerbesteuermessbescheid für die Feststellung, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, Grundlagenbescheid für die Zinsfestsetzung? - 2. Kann die Feststellung, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, auch dann in einem Änderungsbescheid getroffen werden, wenn die Änderung nach § 164 Abs. 2 AO erfolgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 25.08.2016
Vorinstanz/AZ: 5 K 53/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 27
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision