
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/96 |
§§: | EStG § 19 Abs. 2 Nr. 1 a, EStG § 3 Nr. 6, BBG § 181 a Abs. 4, BeamtVG § 38 |
Schlagwörter | Unterhaltsbeitrag, Versorgungsbezüge, Berufssoldat, Kriegsbeschädigte, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den an ehemalige Wehrmachtsangehörige gezahlten Unterhaltsbeiträgen gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 Bundesgesetz zu Art. 131 Grundgesetz (G 131) i.VOM mit § 38 BeamtVG um Bezüge die aufgrund der Dienstzeit gewährt werden und damit um steuerpflichtige Versorgungsbezüge oder um steuerfreie Bezüge i.S. des § 3 Nr. 6 EStG. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 143/90 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 169 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.1998 |
Erledigungs-Az: | VI R 5/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 07 67 |