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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 49/16 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Personengesellschaft, Versicherungsvertreter, Rückstellung, Nachbetreuung, Erfüllungsrückstand
Rechtsfrage: Hat ein Versicherungsunternehmen, das sich nach dem Agenturvertrag mit ganzer Kraft für den Erhalt bestehender Verträge einzusetzen hat, im Hinblick auf die Nachbetreuung der Versicherungsverträge eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.09.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 2068/13 G, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1888
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.07.2019
Erledigungs-Az: IV R 49/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 11