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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 48/16 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Mitunternehmer, Anteilsveräußerung, Optionsrecht, Verzicht, Sonderbetriebsvermögen
Rechtsfrage: Handelt es sich bei dem Entgelt, das ein Kommanditist für den Verzicht auf das Recht, seine Kommanditbeteiligung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem bestimmten Preis zu verkaufen (Put-Option), von dem Verpflichteten erhält, um eine Sonderbetriebseinnahme, die den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft erhöht, oder unterliegt die Put-Option als Bestandteil des Privatvermögens nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG der Besteuerung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.09.2016
Vorinstanz/AZ: 6 K 6064/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1862
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.01.2020
Erledigungs-Az: IV R 48/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 04 20