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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 33/06
§§: UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 14, UStG 1993 § 17 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Entgelt, Skonto, Vorsteuerberichtigung
Rechtsfrage: Kann eine Genossenschaft, die für die angeschlossenen Mitgliedfirmen das Zentralregulierungsgeschäft betreibt, den Mitgliedfirmen als Entgelt für deren Leistungen (Verpflichtung zum Warenbezug, Übertragung des gesamten Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs an die Genossenschaft) einen von der Zahlung unabhängigen Skontomehrbetrag gewähren und die auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer abziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.04.2006
Vorinstanz/AZ: 10 K 4948/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 29 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.03.2008
Erledigungs-Az: V R 70/06
Erledigungs-Vermerk: Abgabe - neues Aktenzeichen: V R 70/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 31 27