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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 16/12 (BFH) |
§§: | EStG § 19 a, EStG § 8 Abs. 2 Satz 9, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Vermögensbeteiligung, Ermittlung, Freibetrag, Aktienoption, Freigrenze |
Rechtsfrage: | Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Freibetrages des § 19 a EStG nicht verbilligt überlassene Vermögensbeteiligungen einzubeziehen, liegt eine verbilligte Überlassung einer Vermögensbeteiligung i.S. des § 19 a EStG auch dann vor, wenn die Verbilligung in der Draufgabe einer unentgeltlichen, nicht übertragbaren Aktienoption liegt, und sind gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfrei erlangte Vermögensbeteiligungen in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Freibetrages nach § 19 a EStG einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1563/08 L |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1042 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 14 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.01.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 16/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 07 83 |