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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/19 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, GewStG § 5 Abs. 1 Satz 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 81 Abs. 1 Satz 1, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Gewerbliche Einkünfte, Zurechnung, Zwischenschaltung, Juristische Person, Unternehmerrisiko, Aktie, Anlagenbetrug
Rechtsfrage: Nach welchen Maßstäben erfolgt eine Zurechnung von gewerblichen Einkünften in Fallkonstellationen, in denen durch Zwischenschaltung einer juristischen Person eigenes kriminelles Handeln verschleiert wird, um dem Anlagebetrug dienenden Geschäften einen seriösen Anstrich zu verleihen? (Verfahrensfehler: Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, gegen die Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens, gegen Denk- und Erfahrungssätze) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.10.2018
Vorinstanz/AZ: 13 K 1792/17 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 02 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.2022
Erledigungs-Az: X R 3/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 19 72