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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 25/15 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2
Schlagwörter Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kind, Ausbildung, Unterhaltspflicht, Beitrag, Sonderausgabe
Rechtsfrage: Sind die vom Lohn eines sich in Ausbildung befindlichen Kindes einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die sich bei ihm steuerlich nicht ausgewirkt haben, nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG als im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragene eigene Beiträge der Eltern als Sonderausgaben zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.05.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 1965/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 25 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.03.2018
Erledigungs-Az: X R 25/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 14 47