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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 62/00 |
| §§: | AO 1977 § 171 Abs. 5, AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verjährung, Ablaufhemmung, Steuerfahndung, Prüfungsumfang |
| Rechtsfrage: | Durfte das FA nach einer Steufa-Prüfung den Gewinn aus der Veräußerung von vier Eigentumswohnungen als gewerblichen Grundstückshandel noch der Gewerbesteuer unterwerfen oder war bereits Festsetzungsverjährung eingetreten? Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO 1977 bei späterer Prüfungserweiterung und der erkennbaren Ermittlungstätigkeit der Steufa? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 16.06.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 683/93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.02.2003 |
| Erledigungs-Az: | X R 62/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 23 80 |