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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 149/95 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2, GewStDV § 1, FGO § 120 Abs. 2 S. 2 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Liebhaberei, Gewinnerzielungsabsicht, Verlust |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung gewerblicher Verluste aus dem Betrieb eines Blumenladens. Für Gewinnerzielungsabsicht sprechender Beweis des ersten Anscheins bzw. vorweggenommene Betriebsumstrukturierung? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.1994 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 209/91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.06.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 149/95 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 50 19 |