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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 35/08 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Nachweis
Rechtsfrage: Reicht für den Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz die Meldung als Ausbildungsplatzsuchender bei der Agentur für Arbeit aus? Unter welchen Voraussetzungen kann die Agentur die Vermittlungsbemühungen einstellen (hier: Sohn war mehr als zwei Jahre nicht als ausbildungsplatzsuchend gemeldet)? - Nichtvernehmung des Kindes als Zeugen für seine hinreichenden Bemühungen um einen Ausbildungsplatz als Verfahrensmangel? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 20.09.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 10257/05 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 36 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2011
Erledigungs-Az: III R 35/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 00 48