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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 51/09 (BFH)
§§: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1, StromStG § 2 Nr. 3
Schlagwörter Energiesteuer, Produzierendes Gewerbe
Rechtsfrage: Kann für die Herstellung von sog. Vorprodukten keramischer Erzeugnisse eine Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG gewährt werden, wenn diese Vorprodukte nicht im Herstellungsbetrieb, sondern an Unternehmen der keramischen Industrie verkauft und dort zu keramischen Erzeugnissen verarbeitet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.10.2009
Vorinstanz/AZ: 7 K 2343/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2011
Erledigungs-Az: VII R 51/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 29 52