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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 8/00 |
§§: | EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 3, EStG § 21 Abs 1 Nr 1 |
Schlagwörter | Verpachtung, Wahlrecht, Betriebsaufspaltung, Betriebsaufgabe, Einkunftsart |
Rechtsfrage: | Erzielte der Kläger im Anschluss an die Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung aus der Verpachtung eines Werkstattgrundstücks Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder weiterhin gewerbliche Einkünfte. Führte die Beendigung der Betriebsaufspaltung zwangsläufig zur Betriebsaufgabe und stand dem Kläger kein Verpächterwahlrecht zu, wenn er bis dahin den verpachteten Betrieb nicht selbst bewirtschaftet hatte? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | I 373/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.04.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 8/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 09 58 |