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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 90/10 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Schlagwörter Investitionsabzugsbetrag, Finanzierung, Glaubhaftmachung
Rechtsfrage: Investitionsabzugsbetrag: In welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt sind die von § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG geforderten Angaben zu machen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.09.2010
Vorinstanz/AZ: 12 K 12163/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 37 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.06.2011
Erledigungs-Az: I R 90/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 25 91