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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 60/06 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 6 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kinderbetreuungskosten, Berufliche Veranlassung, Werbungskosten, Lebensführung |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für die Fremdbetreuung von zwei minderjährigen Kinder der beiderseits erwerbstätigen Eltern im Streitjahr 2001 beruflich bedingte Werbungskosten der "Erwerbsgemeinschaft Ehe", weil die Betreuung der Kinder unerlässliche Voraussetzung für die Berufstätigkeit/Einkünfteerzielung beider Elternteile ist? Wird durch den aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG eingeführten Betreuungsfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG in der Fassung für die Kj. 2000 und 2001 auch erwerbsbedingter Betreuungsbedarf verfassungskonform abgegolten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.08.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 4006/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1900 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 00 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.04.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 60/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 20 86 |