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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 56/98 |
§§: | AO 1977 § 181 Abs. 5 |
Schlagwörter | Feststellung, Festsetzungsfrist, Feststellungsfrist |
Rechtsfrage: | Kann eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist nicht mehr durchgeführt werden, wenn für einen oder mehrere Feststellungsbeteiligte die Festsetzungsfrist für die Folgesteuern bereits abgelaufen ist?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 20.05.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 109/95 F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.1999 |
Erledigungs-Az: | IV R 56/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 24 29 |