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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-163/04 (EuGH) | 
| §§: | UStG 1993 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, UStG 1993 § 9 Abs. 1, UStG 1993 § 24 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 25 | 
| Schlagwörter | Entnahme, Grundstück, Landwirtschaft, Pauschalbesteuerung, Durchschnittssatz, EG, Umsatzsteuer, Gemeinschaftsrecht, Vorsteuerabzug | 
| Rechtsfrage: | Darf der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Grundstück, das er bisher für Umsätze verwendet hat, die der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger (Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG) unterliegen, einer nach der normalen Mehrwertsteuerregelung steuerpflichtigen Tätigkeit durch Verpachtung zuordnen und die Vorsteuer für einen auf dem Grundstück errichteten Hähnchenmaststall abziehen? | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.01.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | V R 60/01 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 14 37 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache | 
