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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 49/03 |
§§: | FöGbG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Restwertabschreibung, Modernisierungsmaßnahmen |
Rechtsfrage: | Beginn der Restwertabschreibung - Kann die Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FöGbG bereits ab dem Jahr, welches auf die Inanspruchnahme der insgesamt zulässigen Sonderabschreibungen folgt, oder frühestens ab dem Jahr nach Beendigung der Modernisierungsarbeiten geltend gemacht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 5723/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 49/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 10 |