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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 78/97
§§: AO 1977 § 110 Abs. 1, InvZulG § 6 Abs. 2 J: 1993
Schlagwörter Wiedereinsetzung, Antrag, Zuständigkeit, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für beim unzuständigen Betriebstättenfinanzamt rechtzeitig eingegangenen InvZul-Antrag wegen zwar geändertem aber eindeutig gefaßtem Zuständigkeitshinweis im Antragsformular und Erläuterungsblatt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.09.1997
Vorinstanz/AZ: II 536/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.09.1999
Erledigungs-Az: III R 78/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 24 48