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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2637/17 (BVerfG) |
§§: | AO § 163, AO § 227, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Sanierung, Sanierungserlass, Verwaltungsanweisung, Bundesminister der Finanzen, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Stichtag |
Rechtsfrage: | Verstößt der sog. Sanierungserlass des BMF vom 27.3.2003 (BStBl 2003 I S. 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.12.2009, BStBl 2010 I S. 18) gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung? Ist die im BMF-Schreiben vom 27.4.2017 (BStBl 2017 I S. 741) vorgesehene Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf alle Fälle, in denen der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis zum 8.2.2017 endgültig vollzogen worden ist (Altfälle), ebenfalls nicht mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vereinbar? - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | I R 52/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 259 S. 20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 18 94 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2019 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2637/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |