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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-74/11 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 9, Richtlinie 2006/112/EG Art. 11 |
Schlagwörter | EG, EU, Finnland, Mehrwertsteuergruppe, Unionsrecht, Nichtsteuerpflichtiger, Umsatzsteuer, Finanzdienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen |
Rechtsfrage: | Hat die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 und 11 der RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie die Aufnahme nicht mehrwertsteuerpflichtiger Personen in die Mehrwertsteuergruppe zulässt und die Anwendung des Gruppenregistrierungssystems auf Anbieter von Finanzdienstleistungen und Versicherungsdienstleistungen beschränkt? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Finnland |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 113 S. 9 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2013 |
Erledigungs-Az: | Rs C-74/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 35 08 |