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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 59/00 |
§§: | AO 1977 § 174 Abs. 4, AO 1977 § 174 Abs. 4 Satz 3, EStG § 10 d Satz 3, FGO § 120 Abs. 2 |
Schlagwörter | Widerstreitende Steuerfestsetzung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Verlustabzug, Änderung |
Rechtsfrage: | 1. Ausreichende Revisionsbegründung? - 2. Kann die Einkommensteuerfestsetzung 1989 gem. § 174 Abs. 4 AO 1977 geändert werden, wenn die bei der Veranlagung 1989 berücksichtigten Abschreibungen aufgrund eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid 1987 im Veranlagungszeitraum 1987 angesetzt werden? - 3. Gilt die im Verlustentstehungsjahr gem. § 174 Abs. 4 Satz 3 AO 1977 verlängerte Festsetzungsfrist auch als Verjährungsfrist i.S.d. § 10 d (Abs. 1) Satz 3 EStG im Verlustrücktragsjahr? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | III 238/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.04.2001 |
Erledigungs-Az: | XI R 59/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 10 34 |