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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-205/19 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107, AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, staatliche Beihilfe
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 13.12.2018 Rs T-165/16: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das Urteil des Gerichts vom 13.12.2018 in der Rechtssache T-165/16 aufzuheben; und - Art. 1 Abs. 4 und die Art. 2 bis 4 des Beschlusses (EU) 2016/287 der Kommission vom 15.10.2014 über die staatliche Beihilfe SA.26500 - 2012/C (ex 2011/NN, ex CP 227/2008) für nichtig zu erklären oder, hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zur erneuten Prüfung zurückzuverweisen; und in jedem Fall - der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerinnen für dieses Rechtsmittel und das Verfahren in der Rechtssache T-165/16 vor dem Gericht aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 13.12.2018
Vorinstanz/AZ: Rs T-165/16
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 164 S. 36
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.01.2020
Erledigungs-Az: Rs C-205/19 P