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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 48/12 (BFH) |
§§: | DBA-USA Art. 4 Abs. 1, DBA-USA Art. 1 Abs. 7, DBA-USA Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, EStG § 50 d Abs. 1 |
Schlagwörter | Ausschüttung, Schachtelprivileg, USA, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Kann die Klägerin, eine nach US-amerikanischem Recht errichtete Kapitalgesellschaft (Incorporation) mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), für Gewinnausschüttungen einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft, an der die Klägerin zu 50 v.H. beteiligt ist, eine Minderung ihrer Kapitalertragsteuerlast auf 5 v.H. der Ausschüttungssumme beanspruchen? Ist eine Incorporation eine abkommensberechtigte Person im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3928/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 48/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 29 93 |