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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 2/08 (BFH) |
§§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 57, AO § 58, AO § 55, AO § 64, AO § 65 |
Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Personalgestellung, Unmittelbarkeit |
Rechtsfrage: | Steht eine Personalgestellung an andere gemeinnützige Einrichtungen zur Verwirklichung deren gemeinnütziger Zwecke dem Gebot der Unmittelbarkeit (§ 57 AO) entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 104/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.02.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 2/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 14 75 |