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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 45/05 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Notarkosten, Kaufvertrag, Grundstück, Rückabwicklung |
Rechtsfrage: | Schadensersatz und Rechtsanwalts-/Notarkosten bei gescheitertem Mietshauserwerb als Werbungskosten: Kann der Erwerber eines Mietwohnhauses, der wegen fehlgeschlagener Finanzierung vom Kaufvertrag zurücktreten musste, den an den Veräußerer zu leistenden Schadensersatz sowie die durch die Rückabwicklung des Kaufvertrags entstandenen Rechtsanwalts- und Notariatskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 787/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 01 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.06.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 45/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 37 96 |