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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-94/09 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 96, Richtlinie 2006/112/EG Art. 97, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98, Richtlinie 2006/112/EG Art. 99 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Frankreich, Bestattungsunternehmen, Steuersatz |
Rechtsfrage: | Hat Frankreich dadurch gegen ihre Pflichten aus den Art. 96 bis 99 Abs. 1 der RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie nicht auf alle Leistungen von Bestattungsunternehmen, einschließlich der Lieferung von damit im Zusammenhang stehenden Gegenständen, einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz angewandt hat? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Französische Republik |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2009 Nr. C 113 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 06.05.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-94/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 78 |