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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 90/99
§§: EStG § 2 Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Gleichheit, Familie, Einkommensteuer
Rechtsfrage: 1. Ist die Besteuerung von stillen Reserven bei Veräußerungen von Gegenständen des Betriebsvermögens verfassungsgemäß (gleichheitswidrige Ermittlung der Einkünfte bei verschiedenen Einkunftsarten)? 2. Verfassungswidrige Besteuerung des Existenzminimums? 3. Vorsorgeaufwendungen als Bestandteil des Existenzminimums? 4. Benachteiligung von Nichtarbeitnehmern gegenüber Arbeitnehmern bei Doppelverdienern gleicher Einkommensverhältnisse? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 13.10.1999
Vorinstanz/AZ: VI 212/1999 (neu)
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.05.2003
Erledigungs-Az: IV R 95/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Zwischenurt. 1.3.2001 - IV R 90/99 (NV) = SIS 01 66 18 - Rev. teilw. unbegr. - Beitrittsaufford. an BMF - BFH-Beschl. vom 1.3.2001, IV R 90/99 (NV) = SIS 01 66 18 - abgeg. an XI. Senat - neues AZ: XI R 64/99 - abgeben an IV. Senat - neues AZ: IV R 95/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 32 70