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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 34/95 | 
| §§: | EStG § 33 a Abs. 1 a, EStG § 33, EStG § 32 Abs. 6 | 
| Schlagwörter | Kinderlastenausgleich, Kontaktpflege, Besucherfreibetrag | 
| Rechtsfrage: | 1. Abziehbarkeit von Kontaktpflegeaufwendungen nach Wegfall des § 33 a Abs. 1 a EStG (Besucherfreibetrag)? - 2. Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1990? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 10.11.1992 | 
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 1327/92 E | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 24.06.2004 | 
| Erledigungs-Az: | III R 141/95 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: VI R 122/95 - neues Aktenzeichen: III R 141/95 - Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 40 41 | 
