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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 42/11 (BFH) |
§§: | GewStG § 9 Nr. 2 b, GewStG § 3 Nr. 23 |
Schlagwörter | Kommanditgesellschaft auf Aktien, Komplementär, Phasengleiche Aktivierung, Vergütung, Kürzung, Beteiligungsgesellschaft |
Rechtsfrage: | 1. Ist eine gewinnabhängige Komplementärvergütung aus einer KGaA phasengleich als Ertrag zu aktivieren oder erst im Wirtschaftsjahr der Feststellung des Jahresabschlusses? - 2. Ist die Komplementärvergütung gemäß § 9 Nr. 2 b GewStG zu kürzen, wenn die KGaA als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft gemäß § 3 Nr. 23 GewStG steuerbefreit ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 06.04.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1046/09 G, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 24 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.12.2012 |
Erledigungs-Az: | I R 42/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 07 44 |