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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 21/04
§§: GewStG § 8 Nr. 7, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Gleichheitsgrundsatz, Vermietung, Miete
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 7 GewStG: Verstößt die Hinzurechnungsvorschrift nach § 8 Nr. 7 GewStG angesichts der EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache C-294/97 Eurowings für eine inländische GmbH, die ein Wirtschaftsgut von einem im Inland ansässigen und nicht der Gewerbesteuer unterliegenden Vermieter mietet, gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.07.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 14/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1644
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 48 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2005
Erledigungs-Az: I R 21/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 39 60