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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-300/12 (EuGH)
§§: UStG 1999/2005 § 17, UStG 1999/2005 § 25, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11, Richtlinie 77/388/EWG Art. 26
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Minderung des Entgelts, Rabattgewährung, Reisebüro, Vermittler
Rechtsfrage: 1. Kommt es nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils vom 24.10.1996 Rs C-317/94, Elida Gibbs (Slg. 1996, I-5339 = SIS 97 04 27) auch dann zu einer Minderung der Besteuerungsgrundlage im Rahmen einer Vertriebskette, wenn ein Vermittler (hier: Reisebüro) dem Empfänger (hier: Reisekunde) des von ihm vermittelten Umsatzes (hier: Leistung des Reiseveranstalters an den Reisekunden) einen Teil des Preises für den vermittelten Umsatz vergütet? - 2. Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch dann anzuwenden, wenn nur der vermittelte Umsatz des Reiseveranstalters, nicht aber auch die Vermittlungsleistung des Reisebüros der Sonderregelung nach Art. 26 RL 77/388/EWG unterliegt? - 3. Falls auch die zweite Frage zu bejahen ist: Ist ein Mitgliedstaat, der Art. 11 Teil C Abs. 1 RL 77/388/EWG zutreffend umgesetzt hat, im Fall der Steuerfreiheit der vermittelten Leistung nur dann berechtigt, eine Minderung der Besteuerungsgrundlage zu versagen, wenn er in Ausübung der in dieser Bestimmung enthaltenen Ermächtigung zusätzliche Bedingungen zur Versagung der Minderung geschaffen hat?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 26.04.2012
Vorinstanz/AZ: V R 18/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 16 84
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.01.2014
Erledigungs-Az: Rs C-300/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 00 62