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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 68/00
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 88, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 a, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter LKW, Amtsermittlungspflicht, Änderungsfestsetzung
Rechtsfrage: Hätte die Finanzbehörde, da spätestens seit Ende 1993 die Problematik hinsichtlich der zutreffenden kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Zuordnung von als LKW zugelassenen Fahrzeugen von bis zu 2.800 kg Gesamtgewicht bekannt war, spätestens ab dem 2. Halbjahr 1996 dafür Sorge tragen müssen, dass aufgrund der, bei der Zulassungsstelle von den Steuerpflichtigen als Steuererklärung ordnungsgemäß erklärten Daten, eine (von Anfang an) korrekte Steuerfestsetzung erfolgen kann? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 02.02.2000
Vorinstanz/AZ: 4 K 4520/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2001
Erledigungs-Az: VII R 68/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 14 48